Der Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl durch körperliche und seelische Misshandlung, Vernachlässigung oder sexualisierte Gewalt ist ein zentrales Thema in den Kindertageseinrichtungen des DRK. So heißt es im Leitbild der DRK Kindertagesstätten: Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Würde, die Gesundheit, das Wohlergehen und die Rechte aller Kinder und der am Entwicklungsprozess beteiligten Personen ein.
Seit 2014 ist die staatlich anerkannte Erzieherin Manuela Dittrich zur DRK-Kinderschutzbeauftragen berufen worden, seit 2023 wird sie von der Kinderschutzfachkraft Kristine Röbbeling unterstützt.
Sechs Stunden pro Woche ist Manuela Dittrich derzeit für das Kindeswohl unterwegs: „Ich werde von den Mitarbeitenden in den Einrichtungen beratend hinzugezogen, wenn sie den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben. Gemeinsam schätzen wir ein, worin die Gefahr konkret besteht und welche Schritte erforderlich sind, um sie abzuwenden. Weiterhin schule ich Mitarbeitende regelmäßig zu den gesetzlichen Grundlagen, den DRK eigenen Standards im Kinderschutz und dem verpflichtenden Kinderschutzkonzept. Dieses liefert Fachkräften und Eltern alle wichtigen Informationen über den Kinderschutz in unseren Einrichtungen. Das von uns entwickelte Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in unseren Einrichtungen und Diensten bietet ebenfalls Handlungssicherheit und Arbeitsgrundlage “, erzählt die Kinderschutzbeauftragte.
Frau Dittrich und Frau Röbbeling geben, neben Schulungen und Beratungen, auch dem präventiven Kinderschutz in den Einrichtungen eine hohe Bedeutung. Es sollen möglichst frühzeitig problematische Konstellationen erkannt und beraten werden, um Eltern in ihren Betreuungs- und Erziehungskompetenzen zu stärken.
Die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass Gewalt gegen Kinder zum Alltag in Deutschland gehört. So wurden in einem Jahr: 130 Kinder (fast drei pro Woche) vorsätzlich oder fahrlässig getötet, 81% davon waren jünger als sechs Jahre alt; über 3.900 körperlich misshandelt; knapp 14.000 Kinder Opfer sexualisierter Gewalt (38 pro Tag) und 6.560 Fälle von Kinderpornografie erfasst. Die Zahlen beziehen sich nur auf die der Polizei bekannt gewordenen Fälle. Bei Kindesmisshandlung muss von einer hohen Dunkelziffer, das heißt nicht angezeigter Straftaten, ausgegangen werden, da die Taten besonders im familiären Umfeld verübt werden und somit die Hemmschwelle, andere um Hilfe zu bitten oder eine Anzeige zu erstatten, besonders hoch ist. „Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass das Thema Gewalt gegen Kinder immer wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden sollte. Fachkräfte sollten sehr genau hinschauen und deutlich machen, dass sie sich für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder einsetzen.“, macht Manuela Dittrich deutlich und fügt hinzu: „In fast 25 Berufsjahren habe ich es häufiger erlebt, dass belastende Umstände wie finanzielle Not, Krankheit oder Trennung dazu geführt haben, dass Eltern vorübergehend oder dauerhaft nicht gut für ihre Kinder sorgen können.“
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